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Frist Steuererklärung 2018 Nrw

March 14, 2021

Startseite Gesetz bringt längere Abgabefristen für Steuererklärungen erst ab 2019 Gesetz bringt längere Abgabefristen für Steuererklärungen erst ab 2019 In diesem Jahr ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung gilt aber erst für Steuererklärungen für das Jahr 2018. Zum Jahreswechsel informierten einige Medien über geänderte Abgabefristen für die Steuererklärung. Grund ist das in diesem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Aber Achtung: Die Gesetzesänderung gilt erst für Steuererklärungen für das Jahr 2018. Zwar ist die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung eine der wesentlichen Änderungen, die dieses Gesetz mit sich bringt. Allerdings greift diese veränderte Regelung entgegen einiger Medienberichte noch nicht in diesem Jahr, sondern erst bei Steuererklärungen für das Jahr 2018. So kann die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden.

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Wer muss eine Steuerklärung abgeben? Häufige Konstellationen, bei denen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen: Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer monatlich vom Arbeitslohn ab. In vielen Fällen sind die Steuern damit bereits gezahlt und Sie müssen sich nicht weiter mit dem Finanzamt auseinander setzen. Anders sieht das aus, wenn Sie weitere Einnahmen haben. Als Arbeitnehmer müssen Sie z. B. eine Steuererklärung machen, wenn … … Sie oder Ihr Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten haben und einer von Ihnen nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde. … wenn das Finanzamt Ihnen einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat. Ausgenommen davon sind Pauschbeträge für Behinderte. … Sie durch Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-; Kranken- oder Elterngeld mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben. Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II zählen nicht dazu. … Ihre unversteuerten Nebeneinkünfte 410 Euro im Jahr überstiegen haben. Dazu zählen zum Beispiel Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie gelegentliche Mieteinnahmen.

Eine Steuererklärung zu machen, kostet Zeit. Doch der Aufwand kann sich lohnen: 974 Euro Steuern bekommen Steuerzahler im Durchschnitt vom Finanzamt zurück, erklärt der Bund der Steuerzahler. Wer das auf die Zeit umrechnet, die er für das Ausfüllen der Formulare gebraucht hat, kann sich seinen Stundenlohn schnell selbst ausrechnen. Aber wer muss überhaupt eine Erklärung machen? Und wie lange hat man dafür Zeit? Eine Checkliste: Pflicht oder Kür? Nicht jeder ist automatisch verpflichtet, die Formulare des Finanzamtes auszufüllen. Arbeitnehmer, die außer ihrem Arbeitslohn so gut wie keine Einnahmen haben, sind häufig von der Abgabepflicht befreit, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Tätig werden müssen Arbeitnehmer, wenn sie neben dem Gehalt weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielen. Das gilt auch, wenn jemand Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld von mehr als 410 Euro bekommen hat. Ebenso besteht in der Regel eine Abgabepflicht, wenn ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde.